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Warum
gerade jetzt ein erneutes Bürgerbegehren zu Stuttgart 21? Siehe auch: → Flyer, → Zuschriften. Schon überzeugt? → Unterschriftenliste
Fragen zum 4. BürgerbegehrenZum Ablauf von Bürgerbegehren:→ Siehe auch die FAQ-Liste zum 3. Bürgerbegehren. → Siehe auch die FAQ-Liste zum 2. Bürgerbegehren von 2011 (damals 18-Jahre-Grenze). Bürger der EU, die ihren Wohnsitz seit länger als 3 Monaten in Stuttgart haben und 16 Jahre alt sind (in 2013 wurde das kommunale Wahlrecht ab 16 eingeführt). Warum gibt es jetzt ein 3. und ein 4. Bürgerbegehren? Die
Hürden für ein erfolgreiches Bürgerbegehren
sind hoch, wie die früheren zwei Anläufe zu Stuttgart
21 zeigten. Wird in einem Teil der Begründung eines
Bürgerbegehrens etwa später vor Gericht eine
Schwachstelle gefunden, kippt das ganze Bürgerbegehren. Daher
macht es Sinn, zwei unabhängige Begründungen auch
unabhängig zu betreiben. Bei den Kosten und der Leistung sind
die Begründungen für eine Kündigung des
Projekts juristisch besonders stichhaltig. Die gleichzeitige Sammlung
der Unterschriften ist effizient und verdoppelt die Erfolgschancen. Wie genau lautet die Fragestellung vom 4. Bürgerbegehren? Auf der Unterschriftenliste ist die genaue Fragestellung wiedergegeben, zu der die Bürger ihre Unterschrift leisten und zu der später ein Bürgerentscheid stattfinden könnte. Warum werden nicht die weiteren Themen wie Brandschutz, Gleisneigung, geologische Risiken etc. angesprochen? Alle weiteren Schwächen des Projekts sollten die Stuttgarter Bürger und den Gemeinderat zusätzlich überzeugen, dass ein Ausstieg aus Stuttgart 21 geboten ist. Aber wie dargestellt schafft jede Zusatzargumentation zusätzliche Risiken für ein Scheitern des Bürgerbegehrens, deshalb konzentriert man sich allein auf die aussichtsreichsten Argumentationen für die Kündigungsfrage. Für die Meinungsbildung zu Stuttgart 21 sollten weiterhin alle Aspekte berücksichtigt werden. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten und was bedeutet ein Scheitern? Zwei vorausgehende Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 waren bisher noch nicht erfolgreich. Daraus wurde gelernt, auch deshalb gibt es jetzt zwei Bürgerbegehren parallel. Wir wissen, dass S21 schon verschiedentlich nicht für möglich gehaltene gerichtliche und politische Bewertungen hervorgebracht hat. Wenn trotz aller Vorbereitung dieses Bürgerbegehren scheitert, so erzwingt es doch die öffentliche Diskussion der harten Beweise für einen Leistungsrückbau durch S21 im Gemeinderat, vor dem Regierungspräsidium und evtl. vor Gericht. Allein die Transparenz und Öffentlichkeit, die so für die Unsinnigkeit der Planung erzielt wird, könnte das Projekt auch unabhängig vom Bürgerbegehren zu Fall bringen. Die Politik ist immer handlungsfähig, es fehlt ihr zu S21 nur der Wille – nicht die Argumente, wie wir hier zeigen. Wer hierzu weitere Gedanken sucht: → 15.11.2013, Klaus Gebhard: "Das Geschenk annehmen"
Fragen zur S21-Leistungsfähigkeit für die ZügeFragenkomplex: Warum wird S21 zu wenige Züge verarbeiten können?Siehe auch den → Flyer zum 4. Bürgerbegehren. Die vertiefe Darstellung findet sich hier: → Fragen im Detail Hintergrundinformationen: → wikireal.org/wiki/Stuttgart_21/Leistung Wie ist es möglich, dass S21 Kapazität abbaut? Stuttgart
21 wurde mit nur 8 Bahnsteiggleisen viel zu klein geplant. Ausgelegt
wurde S21 auf max. 32 Züge pro Stunde, hierfür wurde
in der Planfeststellung die Betriebsqualität geprüft.
Die Leistungsgrenze von S21 wurde bei 32,8 Zügen pro Stunde
bestimmt (Abb. oben rechts). Demgegenüber liegt der Bedarf in
der maßgeblichen Spitzenstunde damals wie heute laut Fahrplan
bei etwa 38 Zügen. Darüber hinaus hat der Kopfbahnhof
noch Reserven: Er kann rund 50 Züge pro Stunde leisten, wie
inzwischen auf verschiedenen Wegen ermittelt und von der
Landesregierung/NVBW bestätigt wurde (weiterlesen →). Milliarden für einen drastischen Kapazitätsrückbau, – sogar unter den heutigen Bedarf! Während der bestehende Kopfbahnhof ggü. den heute abgefertigten 38 Zügen pro Stunde noch Reserven bis zu einer Kapazität von rund 50 Zügen hat, ist Stuttgart 21 nur auf 32 Züge ausgelegt und schon bei 32,8 Zügen in der Leistung begrenzt, höhere Versprechungen waren unhaltbar oder ihre Fehler wurden schon von der Bahn bzw. ihrem Gutachter eingestanden. (Quellen zu den Zahlen sind in der Reihenfolge ihrer Veröffentlichung angegeben, Kritiker: blau, Befürworter: rot.)
Wie konnte der Rückbau 15 Jahre lang verborgen bleiben? Weder die Auslegungsleistung der 32 Züge pro Stunde noch die Leistungsgrenze von 32,8 Zügen pro Stunde wurden klar in den Ergebnisdarstellungen der Gutachten wiedergegeben. Dennoch wurde von einer "ausreichenden und zukunftssicheren Bemessung" gesprochen. Eine in sehr vielen Punkten unwissenschaftliche Darstellung hatte über den Widerspruch hinweggetäuscht (pdf). Infolge dieser Täuschungen urteilte der Verwaltungsgerichtshof BW (VGH) 2006 zugunsten von S21. Das Gericht unterlag dabei einem wesentlichen Missverständnis über die Kapazität des Bahnhofs: Mittel- wurden mit Maximalwerten verwechselt und daraus falsche Schlüsse gezogen. Insbesondere blieb in Planfeststellung und Finanzierungsvertrag unbemerkt, dass das Wachstum von rund 50 % mit der auf 32 Züge pro Stunde beschränkten Kapazität unmöglich ist (weiterlesen →). Ist die Planfeststellung damit hinfällig? Ja, S21 ist damit ein nicht genehmigter Rückbau und liefert nicht die „verkehrliche Verbesserung“, mit der das Projekt begründet wurde. Der Bahnhof bringt keinen Nutzen für die Allgemeinheit, sondern einen Schaden (weiterlesen →). Aber es gab doch noch das Gutachten von Prof. Martin? Prof.
Martin empfiehlt heute statt bisher 51 Zügen nun eher 42
Züge als Kapazitätswert, hinzu kommen weitere Fehler
in seiner Simulation. Auch damit ist die sachliche Basis des
VGH-Urteils von 2006 entfallen (weiterlesen →). Liefert denn nicht der Stresstest einen Nachweis, der Stresstest wurde doch überprüft?
Von Bahn und Auditor SMA wurden gegenüber dem
Landesverkehrsministerium schon die wichtigsten
leistungsüberhöhenden Fehler im Stresstest
eingestanden: Unzulässiger Verspätungsabbau, nicht
berücksichtigte Züge, unzulässig gekappte
und eliminierte Verspätungen etc. zwingen, die 49
Züge weit nach unten zu korrigieren. Die Bahn weigert sich
gegenüber dem Landesverkehrsministerium, sich zu ihren
Widersprüchen zu äußern und bleibt die Antworten zu dem
sogenannten "Nachforderungskatalog" der Filder-Anhörung schuldig (weiterlesen →). Andere Bahnhöfe erbringen aber doch eine Leistung wie im Stresstest? Solche Bahnhöfe haben kurze Haltezeiten. Stuttgart hat jedoch
einen der stärksten Fahrgastwechsel in Deutschland,
vergleichbar etwa mit Hannover oder Köln. Qualifizierte
Vergleiche mit anderen Bahnhöfen oder
etablierten Kennzahlen begründen lediglich
eine Kapazität von 32 Zügen pro Stunde für
Stuttgart 21. Für einen Leistungssprung gibt es keine
technische Erklärung (weiterlesen →). Das Landesverkehrsministerium argumentiert doch mit den "30 vertakteten Zügen"? Das Landesverkehrsministerium (MVI) argumentiert, dass Stuttgart 21 durch die Realisierung eines Betriebsprogramms mit "30 vertakteten Zügen", die gestellten Leistungsanforderungen erfüllt (MVI). Diese Betrachtung ist jedoch bahnwissenschaftlich nicht haltbar. Für die Anforderungen des Finanzierungsvertrags für die Kapazität von Stuttgart 21 ist aber nicht diese willkürlich definierte Untermenge des Verkehrs relevant, sondern vielmehr sämtliche Züge der Spitzenstunde. Hier ist Stuttgart 21 jedoch ein Rückbau der Bahnhofskapazität um -36 % (weiterlesen →). Für welche Leistungsfähigkeit wird gehaftet? In die Planfeststellung wurden Stresstest und Martin-Gutachten nicht aufgenommen. Somit wurden dort für S21 nur rund 32 Züge in der Spitzenstunde zugesagt. Andererseits wurde über den Tag mit dem Betriebsszenario "BVWP 2003" ein deutlicher Zuwachs geplant. Hier liegt ein Widerspruch in der Planfeststellung. Im Finanzierungsvertrag wurde der Zuwachs durch "BVWP 2003" mit einem um ca. 50 % erhöhten Zugangebot gegenüber dem von 2001 beziffert, dies würde rund 51 Zügen in der Spitzenstunde entsprechen. Im Finanzierungsvertrag wird außerdem schon im Haupttext des Vertrags eine "Verbesserung des Verkehrsangebots" zugesagt. Dies ist jedoch mit einer Kapazität von nur 32 Zügen in der Stunde nicth erreichbar. Braucht man zum zweifelsfreien Beleg des Rückbaus nicht neue Gutachten? Die Kritik beruht nicht auf neuer Bahnwissenschaft, sondern auf den vorliegenden Aussagen der Bahn und ihrer Gutachter. Es wird kein neues Gutachten benötigt, da der S21-Leistungsrückbau nach kritischer Lektüre der Planfeststellungsgutachten aus diesen zu entnehmen ist (weiterlesen →). Aber zuletzt entschied doch die Justiz für S21? Die
Fragen zur Leistungsfähigkeit von S21 wurden in
jüngeren Entscheidungen der Justiz nicht in der Sache bewertet
und somit nicht gerichtlich entschieden. Das neueste Urteil von 2014
entschied nur über die Rechtskraft der Entscheidung von 2006,
nicht über deren Rechtmäßigkeit. Ob die
S21-Leistungsfähigkeit ausreicht, wurde nicht bewertet, jedoch die
niedrige Kapazität des Tiefbahnhofs von 32 Zügen pro Stunde
ausdrücklich bestätigt (weiterlesen →). Hat die Bahn denn keine Argumente gegen die Kritik an der S21-Leistungsfähigkeit? Der
Bahn sind die Kritikpunkte seit vielen Monaten bzw. Jahren bekannt,
–
sie vermochte aber nicht, sie öffentlich oder nachvollziehbar
zu entkräften, auch nicht zwischenzeitlich in der
Filder-Anhörung, auf den offenen Brief an Projektchef Leger hin
oder in der Anhörung des Bundestags (weiterlesen →). Fragen zur S21-Leistungsfähigkeit für die FußgängerFragenkomplex: Warum wird S21 zu eng sein für die zukünftigen Reisenden? Warum ist S21 auch für die Fußgänger viel zu eng? Die Fußgängeranlagen von S21 sind lediglich auf die Reisenden aus ebenfalls maximal 32 Zügen pro Stunde dimensioniert worden, womit das geplante Wachstum an Passagieren nicht bewältigt werden kann. Darüber hinaus wurden frühere Komfort-Zusagen erheblich abgesenkt, an sehr vielen Engpässen wird es gewaltiges Gedrängel geben. Im Katastrophenfall ist die rechtzeitige Evakuierung des Bahnhofs nicht möglich – das ist lebensgefährlich! Es heißt, die DB hatte den Gemeinderat falsch informiert? Die Bahn hatte am 24.07.2012 Stuttgarts Gemeinderat zur Simulation der Personenströme falsch informiert: Gegenüber den S21-Vorgaben waren die Ansprüche regelwidrig gesenkt und eine unrealistisch niedrige Belastung angenommen worden. Trotz dieser stark erleichterten Simulation war das Ergebnis kritisch und wurde nur geschönt in einem Auszug gezeigt. Dessen Korrektur zeigt gefährliches Gedrängel und zahllose laut S21-Zielsetzung nicht akzeptable Qualitätsstufen an den Durchgängen (weiterlesen →): Plan der S21-Fußgängeranlagen mit den Ergebnissen der Personenstromanalyse. Die von der Bahn vor dem Gemeinderat gezeigte Darstellung war
fast durchgehend grün markiert, dabei hatte die Bahn 9 ×
Stufe E (durchgefallen) und 52 × Stufe D (Ziel verfehlt)
nicht gezeigt, die selbst in der stark erleichterten
Personenstromanalyse noch auftreten (Plan DB AG in Grau + Korrekturen in
Farbe). Die hier dargestellte Untersuchung hat den Stand 2009/2012.
Inzwischen wurden aus Brandschutzgründen zusätzlich
zwei eingehauste Fluchttreppenhäuser pro Bahnsteig vorgesehen.
Dies verschärft die Engpässe für die
Fußgänger im täglichen Betrieb und macht
eine erneute Analyse der Personenströme notwendig, die jedoch nicht vorliegt. Was sagt die Bahn zu diesen Vorwürfen? Die Bahn unterzieht diese Kritik seit 01.03.2013 einer "detaillierten Prüfung" (St.Z.), bis heute ohne Ergebnis! Haben Sie noch Fragen zum 4. Bürgerbegehren bzw. zur Leistungsfähigkeit? | |||||
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